Zu meinen Aufgaben gehören folgende Bereiche:
- - Überprüfung und Begutachtung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- - Begutachtung der Verwaltereignung
- - Begutachtung von Hausverwaltungen und ihren Leistungen
- - Überprüfung von allgemeinen Verwaltungsleistungen
- - Beratung von Hausverwaltern und Wohnungseigentümern
- - Schadensregulierung von Versicherungsschäden
- - weitere gutachterlichen Dienstleistungen für Hausverwaltungen und Eigentümer
- > Schadensaufnahmen
- > Wohnungsabnahmen
Des Weiteren halte ich Vorträge für Eigentümergemeinschaften zu allen Fragen rund um die WEG-Verwaltung und berate Eigentümer bei Fragen zur Jahresabrechnung oder zum Verwalterwechsel.
In erster Linie werde ich von Gerichten beauftragt. Aber auch die Durchführung von Privatgutachten gehört zu meinem Aufgabengebiet.
Daneben biete ich zusammen mit externen Partnern auch Begutachtungen rund um die Energieberatung an. Aber auch Leckortungen im Rahmen von Wasserschäden werden über mein Büro durchgeführt.
Als spezielles Gebiet kümmere ich mich um Fragen rund um die Verkehrssicherung in Wohngebäuden und erstellt hierzu Gutachten.
Für Hausverwaltungen werden spezielle Dienstleistungen angeboten, um diese in ihrem Tagesgeschäft komptent und zuverlässig zu unterstützen. Erste Dienstleistung wird die Aufnahme von Schadensmeldungen vor Ort sein. Hierzu kann mein Büro beauftragt werden, die Schadensaufnahme durchzuführen und hierüber einen detailierten und aussagekräftigen Bericht an die Verwaltung zu senden. Im Rahmen von Versicherungsverträgen bietet mein Büro zudem die Regulierung der Schäden an.
Neben dem Hauptbüro in Norddeutschland gibt es seit Juni 2016 noch ein weiteres Büro im Ruhrgebiet sowie einen Standort in der Metropolregion Frankfurt.
Sie interessieren sich für meine Leistungen oder haben Rückfragen?
Dann rufen Sie mich gerne an.
Sie haben Fragen rund um das Thema "Wohnungseigentumsverwaltung"? Dann stellen Sie diese in unserer öffentlichen Facebook-Gruppe. Hierzu stellen Sie eine Beitrittsanfrage, und schon stehen Ihnen neben unserem Büro zahlreiche Verwalterkollegen mit Rat und Tat zur Seite.
Sachverständige
Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften. Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.
>>> Um diese Unparteilichkeit auch in Beschlussanfechtungsverfahren zu gewährleisten, bei denen es sehr oft um die Überprüfung von Jahresabrechnungen anderer Hausverwalter geht, bin ich ganz bewusst in keinem Berufsverband organisiert. So ist gewährleistet, dass nicht der Verdacht der Befangenheit aufkommen kann, da ich einem "Verbandskollegen" evtl. nicht "schaden" möchte. Unbefangenheit und Neutralität gegenüber allen Parteien steht daher an erster Stelle und wird garantiert. <<<
Qualifikation
Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Überprüfungsverfahren unterziehen. Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern,teilweise auch Regierungspräsidien). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch daraufhin überprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Aufgaben und Aufträge
Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Für gerichtlich beauftragte Sachverständige gilt die gesetzliche Vergütungsordnung im Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz - JVEG. Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.
Gesetzgebung
Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
Quelle: Institut für Sachverständigenwesen